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   OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 133/01   

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https://dejure.org/2002,10249
OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 133/01 (https://dejure.org/2002,10249)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.03.2002 - 6 U 133/01 (https://dejure.org/2002,10249)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. März 2002 - 6 U 133/01 (https://dejure.org/2002,10249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 1; ; MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum begehrten Schutz aus einer Firma oder geschäftlichen Kennzeichnung gegen die Bezeichnung des Geschäftsbetriebs eines Dritten nach markenrechtlichen Kriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassung des Gebrauchs der Kennzeichnung "Taxi Rent"; Markenrechtliche Anforderungen für den Schutz gegen die Bezeichnung des Geschäftsbetriebs eines Dritten; Gewährung eines ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Schutzes; Unterscheidungskraft einer Marke; Darlegung der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 133/01
    Es gilt daher das gleiche wie für deutschsprachige Bezeichnungen (BGH a.a.O. sowie BGH GRUR 1996, 68, 69 - Cotton Line; BGH GRUR 1991, 556, 557 - Leasing-Partner).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 133/01
    a) Ein wettbewerbsrechtlicher Schutz vor der irreführenden Verwendung einer Geschäftsbezeichnung kann nur gewährt werden, wenn diese als solche kennzeichenrechtlichen Schutz genießt (BGH WRP 1997, 748, 749 - grau/magenta - zu betrieblichen Herkunftsangaben).
  • BGH, 12.06.1986 - I ZR 70/84

    "VIDEO-RENT"; Unterscheidungskraft einer Firmenbezeichnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 133/01
    Davon ist schon wegen der Verbreitung des Wortes in der deutschen Geschäftssprache auszugehen (vgl. BGH GRUR 1988, 319, 320 - Video-Rent).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 148/89

    Unterscheidungskraft der Firmenbezeichnung Leasingpartner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 133/01
    Es gilt daher das gleiche wie für deutschsprachige Bezeichnungen (BGH a.a.O. sowie BGH GRUR 1996, 68, 69 - Cotton Line; BGH GRUR 1991, 556, 557 - Leasing-Partner).
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